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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Atelier Sandra Schröder

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Atelier Sandra Schröder, nachfolgend „Atelier“, und der Kundin über fotografische Leistungen sowie damit verbundene digitale und physische Produkte.

Individuelle Vereinbarungen innerhalb der jeweiligen Shootingvereinbarung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nur, wenn das Atelier diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss und Terminreservierung

Die Vereinbarung oder das Angebot eines Shootingtermins allein stellt noch keine verbindliche Reservierung dar.

Der Shootingtermin wird erst verbindlich und exklusiv für die Kundin reserviert, wenn
 

  • die Shootingvereinbarung abgeschlossen wurde und

  • die Atelier-Reservierung in Höhe von 249 € vollständig beim Atelier eingegangen ist.
     

Bis zum vollständigen Zahlungseingang kann ein angebotener Termin anderweitig vergeben werden.

Mit Eingang der Atelier-Reservierung beginnt die individuelle Vorbereitung der Session.

3. Atelier-Reservierung

Für die verbindliche und exklusive Reservierung des Shootingtermins wird eine Atelier-Reservierung
in Höhe von 249 € berechnet.
 

Die Atelier-Reservierung umfasst insbesondere:

  • die exklusive Reservierung des vereinbarten Shootingtermins,

  • persönliche Beratung,

  • individuelle Shootingplanung,

  • Vorbereitung der Session,

  • Bereitstellung des Vorbereitungs-Guides,

  • Outfit- und Stylingberatung sowie

  • persönliche Betreuung bis zum Shooting.
     

Die Atelier-Reservierung wird vollständig auf die nach dem Shooting gewählte Collection angerechnet.

Bei einer von der Kundin zu vertretenden Stornierung kann die Atelier-Reservierung mit den dem Atelier durch die Reservierung, Vorbereitung und das Freihalten des Termins entstandenen Aufwendungen und Schäden verrechnet werden.

Der Kundin bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Atelier kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
 

Gesetzliche Rechte der Kundin bleiben unberührt.

4. Terminverschiebung und Absage durch die Kundin

Eine Terminverschiebung ist grundsätzlich einmalig bis spätestens 14 Tage vor dem
vereinbarten Shootingterminmöglich, sofern ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist.

Bei einer gewünschten Terminverschiebung oder Absage weniger als 14 Tage vor
dem Shootingtermin besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin.

Bei Nichterscheinen oder einer sehr kurzfristigen Absage behält sich das Atelier vor,
die Atelier-Reservierung entsprechend Ziffer 3 mit den entstandenen Aufwendungen und Schäden zu verrechnen.
 

Bei Krankheit, Schwangerschaftsbeschwerden oder anderen unvorhersehbaren persönlichen Umständen bemühen sich Kundin und Atelier um eine faire und einvernehmliche Lösung.
 

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

5. Ausfall oder Terminverschiebung durch das Atelier

Kann das Shooting aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, technischen Problemen oder anderen unvorhersehbaren Umständen seitens des Ateliers nicht stattfinden, wird der Kundin ein geeigneter Ersatztermin angeboten.
 

Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder aufgrund des Zwecks der Session nicht mehr sinnvoll,
werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet.
 

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

6. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus
 

  • der Shootingvereinbarung,

  • der nach dem Shooting gewählten Collection sowie

  • gegebenenfalls individuell vereinbarten Zusatzleistungen.
     

Die Kundin muss sich vor dem Shooting nicht für eine Collection entscheiden.

Nach dem Shooting erstellt das Atelier eine sorgfältig kuratierte Vorauswahl der entstandenen Fotografien.

Nicht sämtliche während des Shootings entstandenen Aufnahmen werden zur Auswahl bereitgestellt.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl unterschiedlicher Motive, Posen, Outfits oder Bildvarianten besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Bildauswahl

Nach dem Shooting erhält die Kundin Zugang zu einer kuratierten Auswahlgalerie.

Die Galerie steht grundsätzlich für sieben Kalendertage zur Verfügung.

Innerhalb dieses Zeitraums wählt die Kundin ihre gewünschten Portraits und ihre Collection aus.

Eine Verlängerung der Auswahlfrist kann nach vorheriger Absprache einmalig gewährt werden.

Auf Wunsch kann die Bildauswahl gemeinsam mit dem Atelier, beispielsweise im Rahmen eines persönlichen Zoom-Termins, erfolgen.

Erst nach Abschluss der Bildauswahl und vollständigem Zahlungseingang beginnt die finale Bearbeitung der ausgewählten Portraits.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
beziehungsweise der jeweiligen Bestellung vereinbarten Preise.
 

Die Atelier-Reservierung in Höhe von 249 € wird vollständig auf
die gewählte Collection angerechnet.
 

Nach Abschluss der Bildauswahl erhält die Kundin die Rechnung
über die gewählte Collection sowie gegebenenfalls zusätzlich
bestellte Bilder, Produkte oder Zusatzleistungen.
 

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des auf der Rechnung
angegebenen Zahlungsziels vollständig zu begleichen.
 

Die finale Bildbearbeitung sowie die Bestellung oder
Produktion physischer Produkte beginnen erst nach
vollständigem Zahlungseingang.

 

Bis zur vollständigen Zahlung besteht kein Anspruch auf Herausgabe
final bearbeiteter Bilddateien oder bestellter Produkte.
 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Bildbearbeitung und Bearbeitungszeit

Jedes ausgewählte Portrait wird entsprechend der künstlerischen Handschrift
des Ateliers individuell bearbeitet und finalisiert.
 

Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn
 

  • die finale Bildauswahl vollständig abgeschlossen ist und

  • die hierfür fällige Zahlung vollständig beim Atelier eingegangen ist.
     

Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt bis zu 21 Tage, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

Produktions- und Lieferzeiten für Fine-Art Produkte kommen gegebenenfalls zusätzlich hinzu.

10. Künstlerischer Stil und Retusche

Die Kundin bucht das Atelier in Kenntnis seines fotografischen und künstlerischen Stils.
 

Bildgestaltung, Lichtsetzung, Perspektive, Farbgebung, Bildlook,
Retusche sowie die finale Bildwirkung liegen im künstlerischen Ermessen des Ateliers.
 

Subjektives Nichtgefallen, das ausschließlich auf dem bereits vor Vertragsschluss erkennbaren
fotografischen oder künstlerischen Stil des Ateliers beruht, stellt keinen Mangel dar.
 

Weitergehende Retuschen oder nachträgliche Änderungswünsche,
die über den üblichen Bearbeitungsstil hinausgehen, können nach vorheriger
Absprache gesondert berechnet werden.

11. RAW-Dateien und nicht ausgewählte Aufnahmen

Unbearbeitete Bilddateien, insbesondere RAW-Dateien, sind nicht Bestandteil des
vereinbarten Leistungsumfangs und werden nicht herausgegeben.

Ebenso besteht kein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während des
Shootings entstandener Aufnahmen.

Die Auswahl der zur Präsentation bereitgestellten Fotografien
erfolgt durch das Atelier nach technischen und künstlerischen Kriterien.

12. Fine-Art Produkte und Lieferzeiten

Fine-Art Prints, Passepartout-Boxen, Wandbilder und weitere physische Produkte
werden entsprechend der Bestellung der Kundin individuell gefertigt.
 

Die Produktion beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
 

Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 bis 6 Wochen, sofern keine abweichende Lieferzeit mitgeteilt wurde.

Produktions- oder Lieferverzögerungen durch externe Fachlabore, Hersteller oder
Versanddienstleister, die das Atelier nicht zu vertreten hat, können zu einer Verlängerung der Lieferzeit führen.

Offensichtliche Transportschäden sollten dem Atelier möglichst unverzüglich mitgeteilt werden, damit eine schnelle Klärung erfolgen kann.
 

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

13. Nutzungsrechte der Kundin

Die Kundin erhält an den von ihr erworbenen und vollständig bezahlten Fotografien ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke.

Die Veröffentlichung auf privaten beziehungsweise persönlichen Social-Media-Profilen ist zulässig.

Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung durch die Kundin oder durch Dritte, insbesondere Unternehmen, Marken oder Dienstleister, bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Atelier.

Die Urheberrechte an den Fotografien verbleiben bei der Fotografin.

14. Veröffentlichung durch das Atelier

Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung der Fotografien durch das Atelier erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der Kundin.

Die Entscheidung der Kundin über eine Veröffentlichung hat keinen Einfluss auf die Durchführung des Shootings, die Preisgestaltung oder den vereinbarten Leistungsumfang.

Eine erteilte Einwilligung kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

15. Partner, Kinder und Begleitpersonen

Soweit vereinbart, können Partner, Kinder oder andere Personen in ausgewählte Aufnahmen einbezogen werden.

Die Kundin trägt dafür Sorge, dass mitgebrachte Begleitpersonen den Ablauf und die Durchführung des Shootings nicht beeinträchtigen.

Bei minderjährigen Teilnehmern bestätigt die buchende Kundin, zur Teilnahme des Kindes am Shooting berechtigt zu sein beziehungsweise die erforderliche Zustimmung weiterer Sorgeberechtigter eingeholt zu haben.

16. Mitwirkungspflichten der Kundin

Die Kundin verpflichtet sich, dem Atelier alle für die Durchführung des Shootings relevanten Informationen rechtzeitig mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere Umstände, die den Ablauf oder die sichere Durchführung des Shootings wesentlich beeinflussen können.

Verspätungen der Kundin können zu einer Verkürzung der tatsächlich zur Verfügung stehenden Shootingzeit führen.

Eine Verlängerung des vereinbarten Zeitraums kann nicht garantiert werden.

17. Technische Ausfälle und Verlust von Bilddaten

Das Atelier arbeitet mit professioneller technischer Ausstattung und angemessenen Maßnahmen zur Datensicherung.

Sollten Bilddaten trotz fachgerechter Arbeitsweise aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defekts, Datenverlusts oder eines vergleichbaren Ereignisses vollständig verloren gehen, wird das Atelier – soweit möglich und zumutbar – einen Ersatztermin anbieten.

Ist ein Ersatzshooting nicht möglich oder aufgrund des Zwecks der Session nicht mehr sinnvoll, werden die auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden Zahlungen erstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

18. Haftung

Das Atelier haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Atelier nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für persönliche Gegenstände, Kleidung, Schmuck oder sonstige von der Kundin oder ihren Begleitpersonen mitgebrachte Gegenstände haftet das Atelier nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Magdeburg als Gerichtsstand vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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